Winterdienst-Pflichten: Ihre Haftung als Eigentümer

Verkehrssicherungspflicht
Als Grundstückseigentümer sind Sie verkehrssicherungspflichtig. Das bedeutet, dass Sie Gehwege und Zugänge bei Schnee und Glätte räumen und streuen müssen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, haften Sie bei Unfällen. Diese Haftung kann bei Personenschäden existenzbedrohend sein – Vorsorge ist deshalb essenziell.
Wann muss geräumt werden?
Die genauen Zeiten legt die jeweilige Gemeinde durch Satzung fest. In der Regel muss morgens vor Arbeitsbeginn und während des Tages bei Bedarf nachgeräumt werden. Erkundigen Sie sich bei der Stadt Hofheim nach den genauen Vorgaben, da abweichende Uhrzeiten und Bedingungen gelten können.
Was muss geräumt werden?
Geräumt werden müssen die öffentlichen Gehwege entlang Ihres Grundstücks sowie die Zugänge zu Ihrem Haus. Auch Stufen und Treppen müssen von Schnee und Eis befreit werden. Bei mehreren Mietern regeln die Pflichten meist Mietvertrag und Hausordnung.
Streupflicht
Bei Glätte muss gestreut werden. Verwenden Sie umweltfreundliche Streumittel wie Granulat oder Sand. Auflaufflächen zu Abflüssen sollten salzfrei gehalten werden. Streusalz ist in vielen Kommunen ohnehin verboten und schädigt Pflanzen, Boden und Bodenbeläge.
Dokumentation schützt
Eine lückenlose Dokumentation der Räum- und Streueinsätze ist im Schadensfall Gold wert. Sie belegt, dass Sie Ihrer Pflicht nachgekommen sind. Professionelle Dienstleister führen solche Protokolle standardmäßig und entlasten Eigentümer und Hausverwaltungen nachweisbar.
Winterdienst auslagern
Viele Eigentümer und Hausverwaltungen lagern den Winterdienst an Dienstleister aus. Mit einem Winterdienst-Vertrag sichern Sie sich ab – wir übernehmen Räumdienst und Streudienst zuverlässig während der gesamten Wintersaison, inklusive Wetterüberwachung und Einsatzdokumentation.
Sie haben Fragen zu diesem Thema oder möchten ein Projekt umsetzen? Wir beraten Sie gerne persönlich.
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